Kurze Antwort
Setzt dein KI-SaaS-Anbieter eigene Sub-Unterauftragsverarbeiter ein — etwa einen Modell-Anbieter für die Textgenerierung oder einen Hyperscaler fürs Hosting —, bleibst du als Verantwortlicher trotzdem in der Pflicht: Du musst die gesamte Kette prüfbar halten, nicht nur den AVV mit deinem direkten Vertragspartner. Nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO muss dein Anbieter seinen Sub-Prozessoren dieselben Datenschutzpflichten vertraglich auferlegen, die er selbst dir gegenüber hat. Ob personenbezogene Daten überhaupt in die Kette gelangen, entscheidet, wie streng du prüfen musst.
Die folgenden DSGVO-Scores sind Risikoeinschätzungen, keine rechtlichen Bewertungen.
Wichtig: Ein hoher DSGVO-Score bedeutet nicht automatisch einen aufsichtsbehördlich vertretbaren Einsatz im Einzelfall. Entscheidend sind auch die konkrete Nutzung, ein AVV und interne Datenschutzprozesse.
Beispiel: So sieht eine Sub-Prozessor-Kette aus Du nutzt ein KI-SaaS-Tool für Texterstellung. ↓ Das Tool hostet nicht jeden Schritt selbst — es setzt einen externen Modell-Anbieter für die eigentliche Textgenerierung ein. ↓ Dieser Modell-Anbieter läuft wiederum auf der Infrastruktur eines Hyperscalers. ↓ Der Hyperscaler übernimmt Hosting, Logging und teils Backups. Bei jedem dieser Schritte kann ein weiterer Standort, ein weiteres Land und ein weiterer Vertrag hinzukommen — deshalb reicht die Prüfung des Hauptanbieters allein nicht aus. Erst wenn du die komplette Kette kennst, lässt sich beurteilen, ob überall eine gültige Übermittlungsgrundlage vorliegt.
Praxisregel: ✅ Tool nutzen, wenn ein AVV mit dem direkten Anbieter vorliegt und die Liste der Sub-Auftragsverarbeiter öffentlich oder auf Anfrage einsehbar ist. ✅ Anbieter bevorzugen, die Sub-Prozessoren namentlich mit Standort dokumentieren. ⚠️ Bei jedem Wechsel eines Sub-Auftragsverarbeiters dein Widerspruchsrecht aus Art. 28 Abs. 2 DSGVO prüfen und dokumentieren. ⚠️ Drittlandtransfer innerhalb der Kette einzeln prüfen — auch wenn der Hauptanbieter selbst in der EU sitzt. ⚠️ Bei Berufsgeheimnisträgern zusätzlich prüfen, ob neben dem AVV eine gesonderte Vereinbarung nötig ist.
Relevante KI-SaaS-Tools im Überblick
| Tool | Zielgruppe | DSGVO-Score | Preis |
|---|---|---|---|
| Mistral AI | Entwickler & Teams mit EU-Fokus | 7,0/10 | Kostenloser Plan, Bezahltarife beim Anbieter prüfen |
| DeepL Pro | Übersetzung für Freelancer & KMU | 7,0/10 | Kostenloser Plan, Bezahltarife beim Anbieter prüfen |
| Jasper | Content-Teams mit Redaktionsworkflow | 6,5/10 | ab 54 €/Monat |
| Notion KI | Teams, die bereits mit Notion arbeiten | 5,0/10 | Kostenloser Plan, Bezahltarife beim Anbieter prüfen |
| Copy.ai | Solo-Marketer & kleine Teams | 4,5/10 | ab 27 €/Monat |
| DeepSeek | Preissensible Einzelnutzer | 1,5/10 | Kostenloser Plan, Bezahltarife beim Anbieter prüfen |
Warum diese Tools?
Wer Texte oder Code direkt aus der EU heraus generieren lassen will, ohne dass die Anfrage automatisch über einen US-Hyperscaler läuft, landet schnell bei Mistral AI. Das französische Unternehmen wirbt mit einer überwiegend europäischen Infrastruktur — trotzdem lohnt sich der Blick in die aktuelle Sub-Prozessor-Liste, denn auch europäische Anbieter lagern einzelne Verarbeitungsschritte aus. In unserer Methodik erreicht Mistral AI vor allem aufgrund der EU-Ausrichtung einen DSGVO-Score von 7,0/10.
Freelancer, die Verträge oder Kundenkorrespondenz übersetzen, kennen das Problem: Ein einfacher Übersetzungsdienst ist schnell, aber die Datenverarbeitung dahinter bleibt intransparent. DeepL Pro betreibt Serverinfrastruktur nach eigenen Angaben in Deutschland und punktet in unserer Methodik vor allem aufgrund dieser Standortnähe mit einem Score von 7,0/10 — trotzdem lohnt die Sub-Prozessor-Liste im aktuellen AVV einen zweiten Blick, sobald Zusatzdienste wie Spracherkennung eingebunden werden.
Redaktionsteams, die Blogartikel im großen Stil produzieren, brauchen mehr als ein einfaches Chat-Fenster — sie brauchen Workflows mit mehreren Redakteuren. Jasper deckt das ab, nutzt dafür aber im Hintergrund mehrere Modell-Anbieter als Sub-Auftragsverarbeiter. Für 54 €/Monat aufwärts bekommst du Redaktionsfunktionen, solltest aber prüfen, welches Modell für welche Aufgabe im Hintergrund läuft. In unserer Methodik liegt Jasper vor allem aufgrund der US-Unternehmensstruktur bei 6,5/10.
Teams, die ihr gesamtes Wissen schon in Notion organisieren, wollen ungern ein separates KI-Tool für Texte pflegen. Notion KI ist direkt integriert, verarbeitet Anfragen aber über die bestehende Notion-Infrastruktur inklusive deren Sub-Prozessoren. Mit einem DSGVO-Score von 5,0/10 liegt Notion KI in unserer Methodik im Mittelfeld — vor allem, weil die Sub-Prozessor-Dokumentation für den KI-Zusatz weniger granular ist als für die Kernplattform.
Wer als Solo-Marketer schnell Produkttexte oder Social-Media-Posts braucht, ohne eine ganze Redaktion aufzubauen, findet in Copy.ai einen niedrigschwelligen Einstieg. Ab 27 €/Monat bekommst du Vorlagen für gängige Marketing-Formate — die Kette der eingesetzten Modell-Anbieter ist dabei allerdings weniger transparent dokumentiert als bei den EU-nahen Alternativen. Der Score von 4,5/10 spiegelt in unserer Methodik vor allem diese Intransparenz wider.
Wer nur gelegentlich einen Text entwerfen lässt und primär auf den Preis schaut, stößt schnell auf DeepSeek. Der kostenlose Plan ist verlockend, die Kette der Datenverarbeitung führt aber über chinesische Infrastruktur — ein Drittlandtransfer ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Mit 1,5/10 fällt der DSGVO-Score in unserer Methodik entsprechend niedrig aus.
Was andere Tools problematisch macht
Bei vielen KI-SaaS-Tools außerhalb der obigen Auswahl fehlt schon die Grundlage für eine Prüfung: Es gibt keine öffentlich einsehbare Liste der Sub-Auftragsverarbeiter, und im AVV wird nur pauschal auf „geeignete Subunternehmer“ verwiesen, ohne Namen oder Standort zu nennen. Ohne diese Angaben lässt sich weder ein Drittlandtransfer erkennen noch die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen entlang der Kette beurteilen.
Ein zweites Muster: Anbieter räumen sich in den AGB ein pauschales Recht ein, ihre nachgelagerten Dienstleister jederzeit zu wechseln, ohne eine Widerspruchsfrist oder Benachrichtigungspflicht vorzusehen. Das widerspricht dem Grundgedanken von Art. 28 Abs. 2 DSGVO, der bei allgemeiner Genehmigung ausdrücklich ein Widerspruchsrecht vorsieht. Nach unserer Recherche (Stand: 2026-08) dokumentieren gerade kleinere KI-Tool-Anbieter diese Mechanik selten so, dass sie im Streitfall belastbar nachweisbar wäre.
Was bedeutet die Sub-Prozessor-Kette für dich als Verantwortlichen?
Rechtlich bleibst du als Verantwortlicher nach Art. 24 DSGVO in der Pflicht, auch wenn dein KI-Anbieter selbst nur mittelbar über Sub-Auftragsverarbeiter verarbeitet. Sitzt einer dieser weiteren Dienstleister außerhalb der EU, greift zusätzlich Kapitel V DSGVO: Ohne Angemessenheitsbeschluss braucht es Standardvertragsklauseln oder eine Teilnahme am EU-US Data Privacy Framework als Übermittlungsgrundlage. Bei US-amerikanischen Sub-Auftragsverarbeitern in der Kette — etwa den Modell-Anbietern hinter Tools wie Jasper, Copy.ai oder Notion KI — bleibt zusätzlich der Cloud Act relevant: Eine mögliche DPF-Teilnahme des jeweiligen Unternehmens schließt den Zugriff durch US-Behörden auf Basis der US-Unternehmensstruktur nicht vollständig aus. Kommt noch KI-Training mit deinen Eingabedaten hinzu, prüfst du zusätzlich, ob und wie du diesem Training über die gesamte Kette hinweg widersprechen kannst — ein einfacher Opt-out beim Hauptanbieter reicht nicht automatisch für dessen Sub-Prozessoren.
Kurz gesagt: Wenn dein KI-Tool personenbezogene Daten verarbeitet, brauchst du fast immer: einen AVV mit dem direkten Anbieter, Einsicht in dessen Sub-Prozessor-Liste, eine Übermittlungsgrundlage für jeden Sub-Prozessor außerhalb der EU, und einen dokumentierten Weg, Widerspruch gegen einen Sub-Prozessor-Wechsel einzulegen.
Muss mein KI-Anbieter mir jeden neuen Sub-Auftragsverarbeiter melden?
Nur, wenn ihr eine allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO vereinbart habt — dann ist eine Informationspflicht vor dem Wechsel die gesetzliche Regel, inklusive Widerspruchsmöglichkeit. Bei einer spezifischen Genehmigung für einen einzelnen, namentlich genannten Sub-Prozessor braucht ein Wechsel dagegen deine ausdrückliche Zustimmung. Wie genau das in der Praxis gehandhabt wird, unterscheidet sich zwischen Anbietern spürbar — das muss individuell geprüft werden.
Ändert ein EU-Sitz des Hauptanbieters etwas an der Prüfpflicht?
Ein EU-Sitz verkürzt die Kette häufig, weil weniger Sub-Prozessoren aus Drittländern benötigt werden — er ersetzt die Einzelfallprüfung aber nicht. Auch ein Anbieter mit Sitz in Deutschland oder Frankreich kann für einzelne Funktionen, etwa Spracherkennung oder Lastspitzen-Skalierung, auf US- oder asiatische Infrastruktur zurückgreifen. Ob das im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der jeweiligen Übermittlungsgrundlage ab, nicht vom Firmensitz des Hauptvertragspartners.
Methodik
Unsere DSGVO-Scores basieren auf öffentlich zugänglichen Datenschutzerklärungen, AVV-Dokumenten und Angaben der Anbieter selbst — sie sind Risikoeinschätzungen nach unserer Methodik, keine Rechtsgutachten. Details zur Gewichtung der einzelnen Kriterien findest du dort.
Fazit & Empfehlung
Die Sub-Prozessor-Kette hinter einem KI-SaaS-Tool ist selten auf den ersten Blick erkennbar — und genau da entsteht das eigentliche Risiko. Wer nur den Hauptvertrag prüft, aber die dahinterliegenden Modell-Anbieter und Hosting-Partner ignoriert, übersieht oft den Teil der Kette mit dem höchsten Drittlandtransfer-Risiko. Prüfe deshalb vor jedem Einsatz, ob die Sub-Prozessor-Liste deines Anbieters aktuell, vollständig und mit Standortangaben versehen ist.
Du willst nicht jeden Vertrag selbst prüfen? Unsere Tooltests zeigen pro KI-Tool: AVV, DPA, KI-Training, Cloud-Act-Risiko, DSGVO-Score.
Häufige Fragen
Was ist ein Sub-Unterauftragsverarbeiter bei KI-SaaS-Tools?
Ein weiterer Dienstleister, den dein KI-SaaS-Anbieter selbst als Auftragsverarbeiter einsetzt — z. B. einen Modell-Anbieter für die eigentliche Textgenerierung oder einen Hyperscaler für das Hosting. Die Kette entsteht, weil kaum ein Anbieter alle Verarbeitungsschritte selbst betreibt.
Hafte ich, wenn der Sub-Auftragsverarbeiter meines KI-Tools einen DSGVO-Verstoß begeht?
Nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO haftet zunächst dein direkter Vertragspartner für die Pflichten seiner Sub-Auftragsverarbeiter. Als Verantwortlicher bleibst du aber in der Pflicht, die Kette prüfbar zu halten — das muss individuell geprüft werden.
Muss mir mein KI-Anbieter mitteilen, wenn er den Sub-Auftragsverarbeiter wechselt?
Bei einer allgemeinen Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO ja — inklusive der Möglichkeit, dem Wechsel zu widersprechen. Wie konkret diese Mitteilungspflicht ausgestaltet ist, unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich.
Reicht ein AVV mit meinem KI-Anbieter aus, oder brauche ich auch einen mit dessen Sub-Prozessoren?
In der Regel schließt du nur mit deinem direkten Vertragspartner einen AVV — der reicht die gleichen Pflichten vertraglich an seine Sub-Auftragsverarbeiter weiter. Wichtig ist, dass diese Weitergabe in der AVV-Dokumentation nachvollziehbar dargestellt ist.
Sind Tools mit EU-Sitz automatisch von Sub-Auftragsverarbeiter-Risiken ausgenommen?
Nein. Auch EU-Anbieter können in ihrer Kette Sub-Prozessoren aus Drittländern einsetzen, etwa über einen US-Hyperscaler. Der EU-Sitz des Hauptanbieters verkürzt die Kette oft, ersetzt die Einzelfallprüfung aber nicht.