Anleitung 08. Oktober 2026

Wie du KI-Inhalte richtig kennzeichnest

Ob Chatbot auf der Website, ein KI-Bild für den Instagram-Post oder ein mit ChatGPT vorformulierter Blogartikel: Sobald KI-Inhalte mit echten Menschen in Kontakt kommen oder täuschend echt wirken, können Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung greifen. Die Pflichten hängen vom konkreten Anwendungsfall ab, nicht jeder KI-generierte Text braucht ein Label. Diese Anleitung zeigt dir in sieben Schritten, wie du Website und Social-Media-Kanäle sauber kennzeichnest. Sie ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: Oktober 2026).

Was du brauchst

  • Admin-Zugang zum Website-CMS (Footer, Chat-Widget)
  • Zugriff auf eure Social-Media-Konten (Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn)
  • Überblick, wo im Betrieb KI-Texte, Bilder, Audio oder ein Chatbot zum Einsatz kommen
  • 60 bis 90 Minuten Zeit für die Erstumsetzung
  • Optional: ein Tool, mit dem du Beiträge für mehrere Kanäle verwaltest

Zeitaufwand: 60 bis 90 Minuten · Schwierigkeitsgrad: Einsteiger · Benötigte Rechte: Admin-Zugang Website und Social-Media-Konten

Schritt 1: Einsatzorte von KI-Inhalten erfassen

Gehe systematisch durch, wo im Unternehmen KI im Spiel ist: Chatbot im Kundensupport, mit KI geschriebene Blogartikel, generierte Produktbilder, synthetische Stimmen in Erklärvideos, automatisierte Social-Media-Posts. Notiere jede Fundstelle mit Kanal und zuständiger Person. Häufiger Fehler: Nur die offensichtlichen Fälle wie den Chatbot zu erfassen und KI-unterstützte Bildbearbeitung oder Übersetzungen zu übersehen. Danach hast du eine vollständige Liste aller KI-Berührungspunkte als Grundlage für die nächsten Schritte.

Schritt 2: Prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht greift

Nicht jede Fundstelle aus Schritt 1 braucht ein Label. Art. 50 der EU-KI-Verordnung verlangt eine Kennzeichnung vor allem dann, wenn Menschen mit einem Chatbot oder KI-Assistenten interagieren, oder wenn Bilder, Audio oder Video täuschend echt wirken (Deepfakes, synthetische Stimmen). Rein interne Textentwürfe oder leicht erkennbare KI-Grafiken fallen in der Regel nicht darunter. Prüfe jeden Punkt deiner Liste einzeln gegen diesen Maßstab und halte das Ergebnis pro Einsatzort fest: Art des Inhalts, Rolle deines Unternehmens (zum Beispiel als Betreiber eines Chatbots), mögliche Fallgruppe nach Art. 50, geltende Plattformregel und gewählte Maßnahme. Trenne dabei die gesetzliche Prüfung von den Plattformregeln, denn ein Label kann Pflicht, Plattformvorgabe oder freiwillig sein. Primärquelle ist der Text der Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex, die Plattformregeln stehen in den jeweiligen Hilfebereichen, zum Beispiel bei YouTube. Danach hast du für jeden Einsatzort eine dokumentierte Einordnung als Grundlage für die nächsten Schritte; in Zweifelsfällen holst du Rechtsberatung ein.

Schritt 3: Chatbot und KI-Assistent auf der Website kennzeichnen

Ergänze im Chat-Fenster einen sichtbaren Hinweis direkt beim Start der Unterhaltung, zum Beispiel: “Du sprichst hier mit einem KI-Assistenten, keiner echten Person.” Der Hinweis muss vor oder spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein, nicht erst im Kleingedruckten der Datenschutzerklärung. Häufiger Fehler: Der Hinweis steckt nur in den AGB, im Chat selbst sieht ihn niemand. Danach ist der Chatbot-Hinweis eingerichtet, den Art. 50 für solche Anwendungen vorsieht.

Schritt 4: KI-generierte Texte und Bilder im Content kennzeichnen

Bei Bildern, Audio und Video, die täuschend echt wirken, ist ein sichtbares Label im Bild oder direkt daneben der übliche Weg, zum Beispiel “KI-generiert”. Ein Hinweis auf KI-Unterstützung bei Blogartikeln ist dagegen in der Regel eine freiwillige Transparenzmaßnahme, sofern deine Prüfung aus Schritt 2 keine Pflicht ergibt. Für veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, kennt Art. 50 eine eigene Regelung, die unter anderem von menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung abhängt; ob das auf deinen Blog zutrifft, klärt Schritt 2. Möchtest du freiwillig kennzeichnen, ergänze am Textende einen kurzen Hinweis, etwa “Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft”. Für Fotos mit Herkunftsnachweis kannst du zusätzlich Wasserzeichen oder C2PA-Metadaten nutzen, sofern dein Bildtool das unterstützt. Danach ist für die geprüften Inhalte festgehalten, welche Kennzeichnung du eingerichtet hast und ob sie Pflicht oder freiwillig ist.

Schritt 5: Instagram und Facebook kennzeichnen

Öffne beim Hochladen eines KI-generierten oder stark bearbeiteten Bilds oder Videos die erweiterten Einstellungen und aktiviere dort die KI-Info-Kennzeichnung (Pfad kann je nach App-Version variieren, meist unter “Erweiterte Einstellungen” oder “KI-Info”). Meta setzt bei erkannten KI-Bildern teils automatisch ein Label, prüfe das Ergebnis trotzdem manuell. Das ist eine Plattformregel und unabhängig von der gesetzlichen Prüfung aus Schritt 2. Danach nutzt dein Beitrag die Kennzeichnungsfunktion der Plattform.

Schritt 6: TikTok, YouTube und LinkedIn kennzeichnen

Aktiviere bei TikTok vor dem Veröffentlichen den Schalter “KI-generierter Inhalt”. Setze bei YouTube in den Video-Details unter “Altered or synthetic content” ein Häkchen, sobald das Video realistisch wirkende, aber synthetische Szenen zeigt. LinkedIn hat aktuell keinen eigenen Schalter, ergänze den Hinweis deshalb manuell im Beitragstext. Nutzt ihr mehrere Kanäle gleichzeitig, hilft ein Social-Media-Tool wie Vista Social (DSGVO-Score 4,0 von 10 laut unserer Bewertung, Einstieg ab 79 $) dabei, die Kennzeichnung über alle Beiträge hinweg konsistent zu halten. Auch das sind Plattformvorgaben, die neben der gesetzlichen Prüfung stehen. Danach sind die Schalter für deine Kurzvideo- und Business-Kanäle gesetzt.

Schritt 7: Prozess dokumentieren und regelmäßig prüfen

Lege eine kurze interne Vorlage mit den Standardformulierungen aus den Schritten 3 und 4 ab, damit das Team nicht jedes Mal neu formuliert. Bestimme eine verantwortliche Person und trage ein wiederkehrendes Datum ein, an dem ihr prüft, ob neue KI-Einsatzorte dazugekommen sind. Häufiger Fehler: Die Kennzeichnung wird einmalig eingerichtet, aber nie wieder kontrolliert, obwohl laufend neue Tools und Kanäle dazukommen. Danach liegt dir ein wiederholbarer Prozess vor, der auch bei neuen KI-Anwendungen im Betrieb greift.

Ergebnis

Nach Abschluss ist für Chatbot, Website-Inhalte und eure wichtigsten Social-Media-Kanäle das Prüfergebnis je Einsatzort festgehalten, ebenso die gewählte Kennzeichnung und ob sie Pflicht, Plattformvorgabe oder freiwillig ist. Ihr könnt bei einer Prüfung oder Kundenanfrage zeigen, wo und wie ihr KI-Kennzeichnung umsetzt und auf welcher Grundlage.

Beispiel: Eine Steuerkanzlei nutzt einen KI-Chatbot für Terminanfragen und veröffentlicht KI-unterstützte Erklärvideos auf Instagram und YouTube. Nach Abschluss der Schritte zeigt der Chatbot einen Hinweis beim Gesprächsstart, die Videos tragen das Meta- beziehungsweise YouTube-Label, und eine Mitarbeiterin prüft vierteljährlich, ob neue KI-Tools dazugekommen sind.

Häufige Fehler

  • Kennzeichnung nur in AGB oder Datenschutzerklärung, nicht direkt am Chat oder Bild sichtbar.
  • Pauschale Annahme, jeder KI-Text brauche ein Label, obwohl Art. 50 nur bestimmte Anwendungsfälle erfasst.
  • Social-Media-Label beim Hochladen vergessen, weil der Schalter in den erweiterten Einstellungen versteckt ist.
  • Einmalige Einrichtung ohne regelmäßige Kontrolle neuer KI-Tools im Betrieb.
  • Keine klare Zuständigkeit im Team, wodurch die Kennzeichnung bei neuen Mitarbeitenden verloren geht.

Schnell-Check: KI-Kennzeichnung

Gesetzliche Prüfung (Art. 50)

  • Alle Einsatzorte von KI-Inhalten im Betrieb erfasst
  • Jeder Punkt gegen Art. 50 geprüft und das Ergebnis je Einsatzort festgehalten (Pflicht ja, nein oder unklar)
  • Chatbot-Hinweis direkt im Chat-Fenster sichtbar, wo Art. 50 ihn verlangt
  • Täuschend echte KI-Bilder, -Audio und -Videos sichtbar als “KI-generiert” markiert, wo eine Pflicht besteht
  • KI-Texte: Hinweis am Textende, wo eine Pflicht besteht oder du freiwillig kennzeichnest

Plattformregeln (unabhängig vom Gesetz)

  • Instagram- oder Facebook-KI-Info-Label aktiviert
  • TikTok-Schalter “KI-generierter Inhalt” gesetzt
  • YouTube-Feld “Altered or synthetic content” ausgefüllt
  • LinkedIn-Hinweis manuell im Beitragstext ergänzt

Organisation

  • Verantwortliche Person und Prüftermin festgelegt

Häufige Fragen

Muss ich jeden mit KI geschriebenen Text kennzeichnen? Nein. Art. 50 der EU-KI-Verordnung knüpft an bestimmte Anwendungsfälle an, etwa Chatbots oder täuschend echte Inhalte. Prüfe für deinen konkreten Einsatz, ob eine Kennzeichnungspflicht greift, statt pauschal jeden Text zu labeln.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung? Nein. Bei Chatbots muss der Hinweis direkt im Gespräch sichtbar sein, bei Bildern oder Videos direkt am Inhalt. Ein versteckter Hinweis in AGB oder Datenschutzerklärung erfüllt die Pflicht nicht.

Was passiert, wenn ich die Kennzeichnung vergesse? Die EU-KI-Verordnung sieht Bußgelder für Verstöße gegen Transparenzpflichten vor, die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Zusätzlich drohen plattforminterne Sanktionen, wenn Social-Media-Kanäle eigene Kennzeichnungsregeln haben.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen? Ja, Art. 50 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Der Aufwand ist für kleine Betriebe aber überschaubar, da meist nur wenige Kanäle und Tools betroffen sind.

Muss ich bestehende Social-Media-Beiträge nachträglich kennzeichnen? Das hängt davon ab, ob für den jeweiligen Inhalt nach deiner Prüfung aus Schritt 2 eine Kennzeichnungspflicht besteht und ob sie für ihn schon gilt. Bei älteren, noch aktiven Beiträgen mit relevanten KI-Inhalten ist eine nachträgliche Kennzeichnung sinnvoll, auch wenn sie rückwirkend nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben ist. Die Schalter der Plattformen sind eine eigene Frage und folgen deren Regeln.

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