Der Digital Omnibus ist ein Gesetzespaket der EU-Kommission, das mehrere bestehende Digitalgesetze gleichzeitig ändern soll, darunter die DSGVO und die KI-Verordnung (AI Act). Ziel ist laut Kommission weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen, besonders für kleine und mittlere Betriebe. Für KMU ist das relevant, weil sich dadurch Fristen, Pflichten und Spielräume bei Datenschutz und KI-Einsatz ändern können, noch bevor die Regeln final beschlossen sind.
Was bedeutet Digital Omnibus?
„Omnibus” bezeichnet in der EU-Gesetzgebung ein Sammelpaket, das mehrere Rechtsakte in einem einzigen Vorschlag zugleich anpasst, statt jedes Gesetz einzeln zu überarbeiten. Die EU-Kommission hat den Digital Omnibus am 19. November 2025 vorgestellt. Er besteht aus einer allgemeinen Digital-Omnibus-Verordnung, die unter anderem DSGVO, Data Act, NIS2-Richtlinie, Data Governance Act und die Open-Data-Richtlinie betrifft, sowie einem separaten Änderungsvorschlag zur KI-Verordnung. Wichtig: Es handelt sich (Stand: Oktober 2026) weiterhin um einen Vorschlag der Kommission, über den Rat und Europäisches Parlament noch verhandeln. Die Kommission begründet das Paket damit, Vorgaben verständlicher und praxistauglicher zu machen, ohne das grundsätzliche Schutzniveau abzusenken. Nach eigener Schätzung der Kommission sollen Unternehmen und Verwaltungen dadurch bis Ende 2029 Kosten in Milliardenhöhe einsparen, vor allem durch einen geringeren Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Handwerksbetrieb-Inhaberin nutzt ein fertiges KI-Tool zur automatischen Angebotserstellung. Dieser Einsatz ist risikoarm und liegt klar außerhalb des Hochrisikobereichs der KI-Verordnung. Die Registrierungs- und Dokumentationspflichten für Hochrisiko-Systeme treffen nach der Verordnung vor allem die Anbieter solcher Systeme, nicht die bloßen Anwender. Der Digital-Omnibus-Entwurf sieht vor, bestimmte Registrierungs- und Dokumentationspflichten für eindeutig risikoarme Anwendungsfälle zu lockern und die bislang für 2026 vorgesehene Anwendungsfrist für Hochrisiko-Pflichten nach hinten zu verschieben. Für die Inhaberin ändert sich dadurch unmittelbar nichts: Sie beobachtet die Verhandlungen und fragt bei ihrem Tool-Anbieter nach, sobald neue Fristen oder Pflichten verbindlich beschlossen sind. Bis dahin gelten die bisherigen Fristen und Pflichten unverändert weiter.
Warum ist der Digital Omnibus für den Datenschutz relevant?
Mehrere der diskutierten Änderungen betreffen direkt die DSGVO und damit die Praxis in jedem Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Der Entwurf will die Abgrenzung zwischen anonymen und personenbezogenen Daten klarer fassen, was Unsicherheit bei Datenprojekten verringern soll (Stand: Oktober 2026, noch nicht final). Zudem soll „Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen” als eigenständiges berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anerkannt werden, was die Rechtsgrundlage für KI-bezogene Datenverarbeitung erleichtern könnte (Stand: Oktober 2026, noch nicht final). Auch bei der automatisierten Entscheidungsfindung sieht der Vorschlag Klarstellungen vor (Stand: Oktober 2026, noch nicht final), ebenso bei den Fristen zur Meldung von Datenschutzverletzungen, die stärker mit den Meldepflichten der NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollen (Stand: Oktober 2026, noch nicht final). Entscheidend für KMU: Keine dieser Änderungen ist aktuell geltendes Recht. Bis zur endgültigen Verabschiedung durch Rat und Parlament bleiben die bestehenden DSGVO-Pflichten, etwa zu Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und Betroffenenrechten, unverändert in Kraft. Wer jetzt plant, sollte den Digital Omnibus als Trend beobachten, aber keine Entscheidungen auf Basis von Regeln treffen, die noch nicht gelten.
Verwandte Begriffe
Wer sich mit dem Digital Omnibus beschäftigt, stößt zwangsläufig auf die Begriffe, die er verändern soll: die DSGVO selbst, die KI-Verordnung (AI Act) und die Einstufung als Hochrisiko-KI-System, die über strengere oder lockerere Pflichten entscheidet. Auch die DSFA als Prüfinstrument und die Kategorie der besonderen Kategorien personenbezogener Daten tauchen in den Diskussionen um den Digital Omnibus immer wieder auf, weil der Entwurf an genau diesen Stellen Klarstellungen vorschlägt.
Häufige Fragen
Ist der Digital Omnibus bereits geltendes Recht?
Nein. Die EU-Kommission hat den Digital Omnibus am 19. November 2025 als Vorschlag vorgestellt. Stand Oktober 2026 verhandeln Rat und Europäisches Parlament noch darüber, bevor er in Kraft treten kann. Bis zur endgültigen Verabschiedung gelten die bisherigen Regeln von DSGVO und KI-Verordnung unverändert weiter.
Welche Gesetze ändert der Digital Omnibus?
Der Vorschlag betrifft vor allem die DSGVO und die KI-Verordnung, daneben auch den Data Act, die NIS2-Richtlinie, den Data Governance Act und die Open Data Richtlinie. Insgesamt sollen laut Kommissionsangaben rund elf bestehende Rechtsakte angepasst werden.
Was bedeutet der Digital Omnibus konkret für mein KMU?
Falls der Vorschlag in der aktuellen Form beschlossen wird, könnten bestimmte Dokumentations- und Registrierungspflichten für risikoarme KI-Anwendungen entfallen, die vor allem Anbieter solcher Systeme betreffen; bloße Anwender wie die meisten KMU profitieren davon höchstens mittelbar. Hinzu kommen klarere Regeln bei personenbezogenen Daten. Bis zur finalen Verabschiedung solltet ihr eure bestehenden Datenschutz und KI-Compliance-Prozesse aber unverändert fortführen.
Woher stammt der Name Digital Omnibus?
Omnibus ist ein in der EU-Gesetzgebung gebräuchlicher Begriff für ein Sammelgesetz, das mehrere einzelne Rechtsakte in einem gemeinsamen Vorschlag gleichzeitig ändert, statt jedes Gesetz getrennt zu überarbeiten.
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