Im November 2025 verhandelte der englische High Court im Verfahren Getty Images v. Stability AI über KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial. Die Rechtmäßigkeit des Trainings selbst entschied das Gericht dabei nicht, weil Getty diesen Anspruch im Verfahren zurückzog; entschieden wurden stattdessen engere Fragen zu Modellgewichten, sekundärer Urheberrechtsverletzung und Markenrecht. Für DACH-Unternehmen, die Tools wie Stable Diffusion oder Adobe Firefly nutzen, liefert das Urteil trotzdem erste Anhaltspunkte, wie Gerichte mit KI-Training und Bildrechten umgehen, auch wenn es rechtlich nicht direkt für Deutschland, Österreich oder die Schweiz gilt.
Was bedeutet das Getty-Images-v.-Stability-AI-Urteil?
Getty Images verklagte Stability AI vor dem High Court, weil dessen Bildgenerator Stable Diffusion mit Millionen urheberrechtlich geschützter Getty-Fotos trainiert wurde, ohne Lizenz. Ursprünglich stützte sich die Klage auf vier Punkte: Urheberrechtsverletzung beim Training, Urheberrechtsverletzung durch ähnliche Outputs, sekundäre Urheberrechtsverletzung durch den Import des fertigen Modells nach UK sowie Markenrechtsverletzung wegen Getty- und iStock-Wasserzeichen in generierten Bildern. Im Prozessverlauf zog Getty die Ansprüche zu Training und Outputs zurück, weil das eigentliche KI-Training außerhalb Großbritanniens stattfand und Beweise für ähnliche Outputs fehlten. Am 4. November 2025 urteilte das Gericht: KI-Modellgewichte gelten nicht als „Kopie” der Trainingsbilder im Sinne des britischen Urheberrechts (CDPA). Die sekundäre Urheberrechtsklage scheiterte damit vollständig. Beim Markenrecht hatte Getty nur begrenzten Erfolg: Frühe Stable-Diffusion-Versionen erzeugten vereinzelt iStock-Wasserzeichen, was das Gericht als Markenverletzung wertete; ein weitergehender Rufausbeutungs-Anspruch scheiterte mangels Nachweis.
Warum ist das Urteil für mein Unternehmen wichtig?
Wichtig zuerst: Das Urteil ist britisches Recht und bindet keine Gerichte in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Es zeigt aber eine Tendenz, die auch in der EU diskutiert wird: Dort regelt vor allem die Text-and-Data-Mining-Schranke (Art. 4 DSM-Richtlinie) das KI-Training mit geschützten Werken, mit eigenen Ausnahmen und Opt-out-Möglichkeiten für Rechteinhaber. Für KMU, die KI-generierte Bilder für Website, Social Media oder Werbung nutzen, ist die Prüfung des fertigen Bildes ein Risikopunkt, den sie selbst unmittelbar kontrollieren können: Enthält ein generiertes Bild erkennbar fremde Marken oder Wasserzeichen, kann das (wie im Getty-Fall) eine Markenrechtsverletzung begründen, unabhängig von der Trainingsmethode. Das ersetzt aber keine eigene Prüfung der Trainings- und Lizenzfragen beim eingesetzten Tool, die das Urteil gerade offenließ. Wer Risiken reduzieren will, sollte bei der Toolwahl auf dokumentierte Trainings- und Nutzungsbedingungen sowie etwaige Freistellungsregelungen des Anbieters achten (ein Beispiel dafür ist Adobe Firefly) und jedes generierte Bild vor Veröffentlichung auf sichtbare Marken oder Wasserzeichen prüfen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Das Getty-Urteil in der Praxis
Ein Beispiel: Ein Marketing-Team erstellt mit einem KI-Bildgenerator Produktfotos für den Onlineshop. Taucht auf einem generierten Bild ein kaum sichtbares, aber erkennbares Stockfoto-Wasserzeichen auf, ist das kein zufälliger Bug, sondern ein Warnsignal, kein Beweis für ungefilterte Trainingsdaten, aber ein möglicher Hinweis auf ein Markenrechtsrisiko, selbst wenn das Ursprungsbild nicht identisch reproduziert wurde. Praktische Konsequenz: jedes zur Veröffentlichung vorgesehene Bild auf Marken, Wasserzeichen und auffällige Ähnlichkeiten prüfen, nicht nur stichprobenartig, und im Zweifel beim Anbieter nachfragen, wie mit lizenzierten versus gescrapten Trainingsdaten umgegangen wird. Parallel läuft in den USA vor einem Bundesgericht in Delaware ein separates Verfahren zwischen denselben Parteien, mit eigenem Rechtsrahmen und offenem Ausgang.
Weiterführendes
Mehr zu rechtlichen Grundlagen: Was ist ein AVV? und Was ist generative KI? sowie unsere Methodik zur Tool-Bewertung.
Häufige Fragen
Gilt das Getty-Urteil auch in Deutschland oder der EU?
Nein, es handelt sich um ein Urteil des englischen High Court auf Basis britischen Rechts. Es hat keine bindende Wirkung für deutsche, österreichische oder Schweizer Gerichte, kann aber als Orientierung für ähnliche Debatten dienen, etwa zur europäischen Text-and-Data-Mining-Schranke.
Bedeutet das Urteil, dass KI-Bildgeneratoren urheberrechtlich unbedenklich sind?
Nein. Das Gericht hat nur die konkret vorgebrachte sekundäre Urheberrechtsklage abgelehnt, weil Modellgewichte keine Kopie der Trainingsbilder im rechtlichen Sinne sind. Andere Ansprüche zum Training selbst wurden von Getty zurückgezogen und blieben ungeklärt.
Welches Risiko bleibt für Unternehmen, die KI-generierte Bilder nutzen?
Ein unmittelbar kontrollierbares Risiko sind Markenrechtsverletzungen durch sichtbare Wasserzeichen oder Markenelemente in generierten Bildern, das Urteil selbst klärt aber keine Trainings- oder Lizenzfragen. Bilder sollten deshalb vor der Veröffentlichung geprüft werden.
Ist der Rechtsstreit zwischen Getty Images und Stability AI damit beendet?
Nicht vollständig. Neben dem britischen Verfahren läuft ein separates Verfahren vor einem Bundesgericht in Delaware, USA, das nach eigenem Recht entscheidet und noch nicht abgeschlossen ist.
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