Kurze Antwort
Für Zahnarztpraxen sind vor allem drei KI-Bereiche relevant: Terminplanung und -erinnerung (etwa Doctolib oder Samedi), Sprach-zu-Text-Dokumentation für die Patientenakte (etwa Noa Notes) sowie allgemeine Praxis-Administration mit Standardwerkzeugen wie Microsoft 365 Copilot oder ChatGPT Plus. Da zahnärztliche Behandlungsdaten – Anamnese, Befunde, Röntgenbilder – besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO darstellen können, ist bei jedem Anbieter, der diese Daten im Auftrag verarbeitet, ein AVV zwingend, ebenso die Prüfung von Serverstandort und Zugriffsrollen; patientendatenfreie Aufgaben oder rein lokale Lösungen ohne Anbieterzugriff sind davon ausgenommen. Tools ohne dokumentierten AVV oder mit ungeklärtem US-Hosting eignen sich für Patientendaten in der Regel nicht, lassen sich aber für patientendatenfreie Aufgaben wie interne Texte nutzen.
Die folgenden DSGVO-Scores sind Risikoeinschätzungen, keine rechtlichen Bewertungen.
Wichtig: Ein hoher DSGVO-Score bedeutet nicht automatisch einen aufsichtsbehördlich vertretbaren Einsatz im Einzelfall. Entscheidend sind auch die konkrete Nutzung, ein AVV und interne Datenschutzprozesse.
Praxisregel für den KI-Einsatz in der Zahnarztpraxis
✅ Patientendatenfreie Texte (Stellenanzeigen, interne Notizen, Social-Media-Posts) mit Standard-KI-Tools erstellen ✅ Terminerinnerungen über Anbieter mit AVV und geprüftem EU-Hosting versenden ⚠️ Anamnese, Befunde oder Röntgenbilder nur mit Tools verarbeiten, die AVV, dokumentierte TOMs und geprüften Serverstandort nachweisen ⚠️ Sprach-zu-Text-Dokumentation von Patientengesprächen braucht zusätzlich eine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO ⚠️ Vor jedem Tool-Einsatz mit Patientenbezug separat prüfen, ob § 203 StGB weitergehende Absicherung verlangt
Zeitersparnis durch KI in der Praxis
Konkrete Minutenwerte oder Prozentangaben lassen sich ohne eigene Messung in der Praxis nicht seriös beziffern — dafür variieren PVS-Anbindung, Fallkomplexität und nötiger Kontrollaufwand zu stark von Praxis zu Praxis. Qualitativ zeigt sich aber ein Muster: Aufgaben mit hohem Wiederholungsanteil und wenig Interpretationsspielraum (Terminbestätigungen, Recall-Erinnerungen) profitieren spürbar stärker von KI-Unterstützung als Aufgaben, die weiterhin ärztliche Kontrolle brauchen (Anamnesebogen-Übertragung, Behandlungsnotizen) — dort ersetzt die KI die manuelle Erfassung, nicht die fachliche Prüfung.
Relevante Tools im Überblick
Hinweis: Diese Tools sind noch nicht vollständig in unserer Datenbank geprüft.
Tabelle seitlich scrollen →
| Tool | Kategorie | Eignet sich besonders für | DSGVO-Score | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Doctolib | Terminplanung | Große Praxen mit hohem Buchungsaufkommen | noch nicht bewertet – Datenschutzrisiko durch KI-Training seit 08/2026 beachten | beim Anbieter prüfen |
| Samedi | Terminplanung + Fallakte | Praxen mit Fokus auf DE-Hosting | noch nicht bewertet | beim Anbieter prüfen |
| Noa Notes | KI-Dokumentation / Spracherkennung | Behandler, die Diktate direkt in die Karteikarte übernehmen wollen | noch nicht bewertet | beim Anbieter prüfen |
| Dampsoft DS-Win | Praxisverwaltung / Patientenakte | Praxen mit bestehendem PVS-Unterbau | noch nicht bewertet | beim Anbieter prüfen |
| Microsoft 365 Copilot | Praxis-Administration | Teams mit bestehender Microsoft-365-Umgebung | 8,0/10 | ab 18,20 €/Monat |
| ChatGPT Plus | Texterstellung, interne Kommunikation | Einzelpraxen für patientendatenfreie Textaufgaben | 5,0/10 | kostenloser Plan vorhanden, Bezahltarife beim Anbieter prüfen |
Die Scores setzen sich in unserer Methodik u. a. aus Serverstandort, AVV-Verfügbarkeit, Umgang mit Trainingsdaten und Zertifizierungen zusammen (mehr dazu unter Methodik). Ein Score bewertet ausschließlich Datenschutz und Compliance – nicht die Qualität der KI-Funktionen selbst, das gilt besonders für den Wert von ChatGPT Plus in dieser Tabelle.
Warum diese Tools?
Wer Terminbestätigungen und Erinnerungen bisher per Hand verschickt, kennt das Problem voller Wartezimmer trotz No-Shows. Doctolib zählt zu den bekanntesten Anbietern für Online-Terminbuchung in Deutschland, stand laut Berichten von heise und c’t jedoch wiederholt wegen seiner Datenschutzarchitektur (Hosting-Struktur, Datenflüsse) in der Kritik. Zusätzlich nutzt Doctolib seit August 2026 Patientendaten für KI-Training (Opt-Out verfügbar, aber nicht als Standardeinstellung) – vor dem Einsatz mit Patientendaten sollte die aktuelle Datenschutzerklärung geprüft und das Opt-Out aktiv gesetzt werden.
Wer stattdessen von Anfang an auf dokumentiertes DE-Hosting Wert legt, findet in Samedi eine Alternative: Der Anbieter kombiniert Terminplanung mit einer digitalen Fallakte und wirbt nach eigenen Angaben mit deutschem Serverstandort – das reduziert zumindest die Fragen rund um Drittlandtransfer, ersetzt aber nicht die eigene AVV-Prüfung.
Wer Behandlungsgespräche noch komplett per Hand in die Karteikarte tippt, verliert Zeit direkt am Stuhl. Noa Notes wirbt laut eigenem Blogbeitrag mit AVV und ISO-27001-Zertifizierung (nach eigenen Angaben, Stand: 2026-09) für die Übertragung von Diktaten in die Dokumentation – ein Praxisbeispiel für den Bedarf an lückenloser Nachvollziehbarkeit bei Gesundheitsdaten.
Wer bereits mit einem etablierten Praxisverwaltungssystem arbeitet, will keine Insellösung zusätzlich pflegen. Dampsoft DS-Win gilt nach eigener Darstellung als verbreitetes Praxisverwaltungssystem in deutschen Zahnarztpraxen und baut KI-Funktionen nach Anbieterangaben zunehmend direkt in die bestehende Patientenakte ein, statt eine separate Cloud-App zu erfordern.
Wer im Team ohnehin mit Outlook, Word und Teams arbeitet, braucht für viele Alltagsaufgaben keine neue Software. Microsoft 365 Copilot erreicht in unserer Methodik einen DSGVO-Score von 8,0/10, unter anderem aufgrund von Serverstandort-Optionen und Enterprise-Datenschutzfunktionen, und eignet sich damit für Aufgaben wie Praxisorganisation oder interne Dokumente.
Wer schnell einen Elternbrief, eine Stellenanzeige oder einen Social-Media-Post formulieren will, ohne Patientendaten einzugeben, kann auf ChatGPT Plus zurückgreifen. Mit einem DSGVO-Score von 5,0/10 in unserer Methodik ist das Tool für patientendatenfreie Textarbeit brauchbar; für geschäftliche Tarife mit AVV muss vor dem Einsatz geprüft werden, welcher OpenAI-Tarif diesen überhaupt enthält.
Was andere Tools problematisch macht
Reine US-Transkriptionstools ohne DACH-Fokus, etwa DeepScribe, liefern laut unserer Recherche (Stand: 2026-09) keine öffentlich dokumentierten Angaben zu AVV oder EU-Serverstandort für den deutschen Markt – ohne diese Angaben lässt sich die Eignung für Patientendaten nicht seriös bewerten. Ähnliches gilt für generische Spracherkennungstools, die primär auf den US-Markt und HIPAA statt auf DSGVO ausgerichtet sind.
Bei Tools mit US-Konzernstruktur wie Microsoft Dragon Medical (heute unter Microsoft geführt) ist die Cloud-Act-Frage differenziert zu betrachten: Wird über eine EU-Tochter kontrahiert, entsteht kein unmittelbares Risiko durch die US-Muttergesellschaft, ein durch den Cloud Act und das Data Privacy Framework vollständig ausgeschlossenes Risiko lässt sich daraus aber nicht ableiten. Bei direkten US-Anbietern ohne EU-Struktur – etwa vielen kleineren US-Spracherkennungs-Start-ups – greift der Cloud Act unmittelbarer, nicht nur über eine Konzernmutter.
Generell gilt: Ein fehlender, öffentlich nicht auffindbarer AVV ist für jedes Tool mit Zugriff auf Patientendaten ein Ausschlusskriterium, unabhängig davon, wie ausgereift die KI-Funktion selbst ist.
Darf ich KI-Tools als Zahnärztin oder Zahnarzt nutzen?
Zahnärzte zählen zu den in § 203 Abs. 1 StGB ausdrücklich genannten Berufsgeheimnisträgern – die Schweigepflicht besteht unabhängig von und zusätzlich zur DSGVO. Für die Verarbeitung von Behandlungsdaten selbst greift Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO als Erlaubnistatbestand („Zwecke der medizinischen Diagnostik, Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich“) in Verbindung mit dem Behandlungsvertrag. Setzt die Praxis dafür ein Cloud-KI-Tool ein, braucht es zusätzlich einen AVV nach Art. 28 DSGVO, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen sowie – bei Tools außerhalb der EU – eine Prüfung des Drittlandtransfers. Bei KI-gestützter Terminpriorisierung oder Triage ist zusätzlich zu prüfen, ob eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO vorliegt.
Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig wird, hängt vom konkreten Risiko ab – bei KI-gestützter Auswertung von Röntgenbildern oder Anamnesedaten mit hoher Automatisierungstiefe kann eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich werden, das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal für jedes Tool gegeben.
Kurz gesagt: Wenn ein Tool Patientendaten verarbeitet (Anamnese, Befunde, Röntgenbilder, Diktate), brauchst du fast immer: einen AVV mit dem Anbieter, einen Nachweis über den Serverstandort, eine Aktualisierung deiner Patienteninformation nach Art. 13 DSGVO und – bei US-Anbietern – einen Blick auf die Drittlandabsicherung. Ohne diese vier Punkte gehört das Tool nicht an Patientendaten heran.
Lokale KI statt Cloud-KI
Wer Patientendaten grundsätzlich nicht in eine Cloud geben möchte, kann lokal betriebene Modelle prüfen – etwa über Ollama oder eine n8n-Automatisierung mit selbst gehostetem LLM. Der Vorteil: Daten verlassen die Praxis-IT nicht, was die Drittlandtransfer-Frage entschärft. Der Nachteil liegt im technischen Aufwand: lokale Modelle brauchen ausreichend Hardware, laufende Wartung und in der Regel keinen Herstellersupport, wie ihn kommerzielle Cloud-Tools bieten. Für kleine Einzelpraxen ohne eigene IT-Abteilung ist das meist nur mit externer Unterstützung realistisch umsetzbar.
Kann ChatGPT Patientendaten verarbeiten?
Für den privaten oder Business-Einsatz mit echten Patientendaten eignet sich ChatGPT Plus nach unserer Einschätzung nicht ohne Weiteres: Der Consumer-Tarif enthält keinen automatisch verfügbaren AVV. Für bestimmte geschäftliche Tarife stellt OpenAI einen AVV bereit – vor dem Einsatz mit Personenbezug muss die Praxis prüfen, welcher Tarif diesen tatsächlich enthält. Ohne diese Prüfung bleibt ChatGPT Plus auf patientendatenfreie Aufgaben beschränkt.
Methodik
Die DSGVO-Scores in diesem Artikel basieren auf unserer öffentlich einsehbaren Methodik und fließen aus Kriterien wie Serverstandort, AVV-Verfügbarkeit, Umgang mit Trainingsdaten und vorhandenen Zertifizierungen zusammen. Sie sind Risikoeinschätzungen und ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung durch die Praxis oder eine Datenschutzberatung.
Fazit & Empfehlung
Für den Einstieg würden wir Zahnarztpraxen zu diesen drei Schritten raten: zuerst die Terminplanung mit einem Anbieter absichern, der einen AVV und einen geprüften Serverstandort nachweist (bei Doctolib zusätzlich das KI-Training-Opt-Out setzen), zweitens KI-Dokumentation nur dort einsetzen, wo AVV und TOMs dokumentiert sind, und drittens Standard-Tools wie Microsoft 365 Copilot oder ChatGPT Plus konsequent auf patientendatenfreie Aufgaben begrenzen. Wer diese drei Linien sauber trennt, reduziert das Compliance-Risiko deutlich, ohne auf die Zeitersparnis durch KI verzichten zu müssen.
Du willst nicht jeden Vertrag selbst prüfen? Unsere Tooltests zeigen pro KI-Tool: AVV, DPA, KI-Training, Cloud-Act-Risiko, DSGVO-Score.
Häufige Fragen
Darf ich ChatGPT für Patientendaten in der Zahnarztpraxis nutzen?
Der Consumer-Tarif ChatGPT Plus enthält keinen automatisch verfügbaren AVV, deshalb eignet er sich nicht ohne Weiteres für Patientendaten. Für bestimmte geschäftliche Tarife stellt OpenAI einen AVV bereit – welcher Tarif das genau ist, sollte vor dem Einsatz geprüft werden.
Brauche ich für ein Terminplanungs-Tool wie Doctolib oder Samedi einen AVV?
Ja, sobald das Tool personenbezogene Patientendaten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter in der EU oder außerhalb hostet.
Trainiert Doctolib meine Patientendaten für KI?
Ja, seit August 2026 nutzt Doctolib Patientendaten zur KI-Modellentwicklung. Ein Opt-Out ist über die Profileinstellungen möglich, ist aber nicht die Standardeinstellung, weshalb es vor der Nutzung aktiv konfiguriert werden sollte.
Ist KI-gestützte Spracherkennung für die Patientenakte DSGVO-konform?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom konkreten Anbieter ab. Entscheidend sind ein dokumentierter AVV, nachvollziehbare TOMs und eine aktualisierte Patienteninformation nach Art. 13 DSGVO.
Gilt für zahnärztliche Behandlungsdaten neben der DSGVO noch etwas anderes?
Ja, zusätzlich zur DSGVO bleibt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB bestehen, die Zahnärzte ausdrücklich einschließt. Ein AVV allein deckt diese strafrechtliche Anforderung nicht automatisch mit ab.